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   OLG Hamm, 20.02.1990 - 20 W 6/90   

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https://dejure.org/1990,7261
OLG Hamm, 20.02.1990 - 20 W 6/90 (https://dejure.org/1990,7261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.1990 - 20 W 6/90 (https://dejure.org/1990,7261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 20 W 6/90 (https://dejure.org/1990,7261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis; Beweis; Arglistiges Verschweigen; Vorerkrankung

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 765
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 17.08.2007 - 20 U 26/07

    Anfechtbarkeit einer Lebensversicherung wegen Verschweigung einer früheren

    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. BGH VersR 2005, 785 f.; OLG Hamm VersR 1990, 765 f.; OLG Koblenz, Recht und Schaden 2001, 437 und Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 22, Rdn. 5 ff).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 165/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung;

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen Angaben gekommen ist; ihn trifft insoweit eine erhöhte Substantiierungslast (BGH VersR 1971, 142 ff, 144; OLG Frankfurt VersR 2001, 1097; OLG München r+s 2001, 84; OLG Hamm VersR 1990, 765; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, § 22 VVG, Rn. 7; Prölls/Martin-Prölls, a.a.O., Rn. 5; a. A. OLG Oldenburg r+s 1988, 31; Römer/Langheid, a.a.O., Rn. 6, die eine Umkehr der Beweislast annehmen, sich zur Begründung jedoch auf die genannte Entscheidung des BGH beziehen, in der eine Beweislastumkehr - die auch nach Sinn und Zweck nicht geboten erscheint - nicht postuliert wird).
  • OLG Schleswig, 04.06.2020 - 16 U 133/19

    Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung; Anfechtung eines Vertrages wegen

    Der die Arglist begründende Vorwurf ist in dem Umstand zu erkennen, dass die Klägerin im Bewusstsein eigener Unkenntnis das Antragsformular "blind" unterzeichnet und damit die für sie erkennbare Vorstellung der Beklagten ausgenutzt hat, dass im redlichen Geschäftsverkehr Erklärungen "ins Blaue hinein" nicht abgegeben werden, der Erklärungsempfänger also darauf vertrauen kann, dass die Erklärung auf zuverlässiger Tatsachengrundlage abgegeben wurde (vgl. hierzu nur KG, Beschluss vom 10. Januar 2006, VersR 2007, 381 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juli 2008, ZfSch 2009, 269) oder aber der Erklärende den Inhalt seiner Erklärung zur Kenntnis genommen hat und den Inhalt billigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 20 W 6/90, VersR 1990, 765 ).
  • OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97

    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände;

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  • LG Krefeld, 09.12.2005 - 5 O 414/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Täuschung

    Liegen aber objektive Falschangaben, wie hier vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (OLG München, Recht und Schaden, 2001, 85; OLG Hamm, VersR 1990, 765).
  • LG Traunstein, 27.05.2004 - 1 O 4692/03

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrags mit

    Dieser muss auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen wollen und sich daher bewusst sein, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (OLG Hamm, VersR 1990, S. 765 [OLG Hamm 20.02.1990 - 20 W 6/90] ) .
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